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Anfrage: Terrorismus und Menschenrechte

Geschäftsnummer:

03.1001

Eingereicht von:

Berberat Didier

Einreichungsdatum:

04.03.2003

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Schlagwörter:

Terrorismus; Menschenrechte; Kampf; Resolution; Position; Bundesrat; Auswirkungen; Wird; Verabschiedet; Schweiz; Einhaltung; Stattfindet; Terrorismusbekämpfung; Vorwand; Entwicklungen; Internationale; Uno-Menschenrechtskommission; Staaten; Massnahmen; Gehen; Würde; Anwendbarkeit; Anzubringen; Fehlt; Zeigt; Deutlichkeit; Internationaler; Ermöglichen; Britische; Ebene

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Eingereichter Text

Ich bin äusserst besorgt über die antidemokratischen und die Menschenrechte missachtenden Entwicklungen, wie sie in gewissen Staaten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung stattfinden. Die internationale Gemeinschaft hat sich bereits mit diesem Problem befasst. So hat namentlich das Ministerkomitee des Europarates am 15. Juli letzten Jahres Leitlinien über die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus angenommen. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle gespielt, da die Arbeitsgruppe, die dieses Dokument verfasst hat, von Herrn Phillipe Boillat, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, präsidiert worden ist.

Ausserdem hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mehrere Resolutionen verabschiedet, die verlangen, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur unter strenger Einhaltung der Menschrechte stattfindet.

Trotzdem und insbesondere seit dem 11. September 2001 haben zahlreiche Staaten verschiedene Massnahmen getroffen, um ihre Bevölkerung gegen neue Anschläge zu schützen. Die Auswirkungen dieser Massnahmen gehen jedoch weit über den legitimen Kampf gegen den Terrorismus hinaus und werfen ernsthafte Fragen auf bezüglich der Einhaltung der Grundrechte, namentlich des Rechtes auf freie Meinungsäusserung und auf ein faires Verfahren.

Als Beispiel verweise ich auf die Situation der Gefangenen auf der amerikanischen Militärbasis von Guantanamo, die aufgrund ihrer ungeklärten Rechtsstellung besonders bedroht sind. Weiter erwähnenswert ist die Tatsache, dass die ägyptischen Behörden öffentliche Demonstrationen verboten und auf willkürliche Art und Weise eine grosse Anzahl Personen verhaftet haben, die unter Verdacht stehen, Kontakte zu islamistischen Gruppierungen zu unterhalten; zudem wurden sehr viele Zivilisten vor Militärgerichte gestellt. China hat unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung seine Repressionsmassnahmen gegen die muslimische Minderheit der Uighuren verschärft. Grossbritannien hat ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, jede ausländische Person, die verdächtigt wird, in terroristische Aktivitäten verwickelt zu sein, auf unbestimmte Dauer zu inhaftieren. Um dieses Gesetz erlassen zu können, musste die britische Regierung sogar so weit gehen, bei der Anwendbarkeit der EMRK einen Vorbehalt anzubringen.

Dies zeigt mit aller Deutlichkeit, dass auf internationaler Ebene ein Kontrollmechanismus fehlt, der es ermöglichen würde, solche Entwicklungen, wenn schon nicht zu verhindern, so doch zumindest verurteilen zu können. Die Uno-Menschenrechtskommission, die vom 17. März bis zum 25. April in Genf zu ihrer Jahrestagung zusammentrifft, wird eine Resolution zum Thema "Terrorismus und Menschenrechte" diskutieren müssen. Dies wäre eine äusserst günstige Gelegenheit, Vorschläge in dieser Richtung einzubringen.

Ich möchte deshalb gerne wissen, welches die Position der Schweiz bezüglich dieser Resolution ist, und insbesondere, ob der Bundesrat bereit ist, den Vorschlag zahlreicher NGO zu unterstützen, ein Spezialverfahren einzurichten, in dem die weltweiten Auswirkungen der Terrorbekämpfung auf die Menschenrechte untersucht werden.

Ich fordere, dass diese Frage als dringend eingestuft wird, da die Tagung der Uno-Menschenrechtskommission, wie erwähnt, bereits am 17. März stattfindet. Es ist deshalb unerlässlich, die Position des Bundesrates vor diesem Datum zu kennen.

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Weitere Informationen


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